Betreuungsgebühren Schulkindbetreuung nicht erhöhen

Wir beantragen:

  • die Beibehaltung der aktuellen Gebührensätze zur Betreuung von Kindern im Rahmen der verlässlichen Grundschule, der ergänzenden Betreuung in Grundschulen und SBBZ, in Betreuungsformen außerschulischer Trägerschaften, in Schüler:innenhäusern und der Ferienbetreuung. Damit lehnen wir die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Elternbeiträge ab.

Somit ergibt sich, dass aus Anlage 5 zur Mitteilungsvorlage 0928/2025 MV HH folgende Punkte nicht zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden sollen:

  • 3 verlässliche Grundschule

1.4 außerschulische Bildung und Betreuung

1.6. ergänzende Betreuung Ganztagesschulen plus (GTS-SBBZ)

1.7 Schüler:innenhäuser freie Träger

1.9 Ferienbetreuung sollen ebenfalls aus dem Hauhaltssicherungskonzept  (HSK)

herausgenommen werden.

Begründung:

Sämtliche vorgeschlagene Erhöhungen der Elternbeiträge für die Betreuung von Schüler:innen während der Schulzeit und in den Ferien bedeuten eine enorme Belastung der Familienbudgets.

Besonders Schwellenhaushalte, Alleinerziehende und Familien mit mehreren Kindern werden sich eine Betreuung so nicht mehr leisten können. Die Folge wird sein, dass mehr Eltern auf Betreuung verzichten müssen, was einerseits Sprachentwicklung, soziale Interaktionen, gemeinsame Erlebnisse und Bildungschancen der betroffenen Kinder verschlechtert bzw. verunmöglicht und den unbeaufsichtigten Medienkonsum steigern wird.

Andererseits werden mehr Eltern(teile) ihre Berufstätigkeit reduzieren müssen, was Armutssituationen mit entsprechender Abhängigkeit von aufstockenden finanziellen Leistungen, gefolgt von Altersarmut, deutlich verstärken wird und gleichzeitig den Fachkräftemangel durch an Betreuung der eigenen Kinder gebundene Eltern(teile), insbesondere Frauen, nochmals verschärft.

Die gesamtgesellschaftlichen Folgekosten, welche auch kommunal aufschlagen werden, werden höher ausfallen als Investitionen in Bildung von Kindern und Unabhängigkeit der Frauen.

Kosten:

ErgebnisHH                           FinanzHH

2026:   2 605 000 €                2026:

2027:   7 884 000 €                2027:

2028:                                      2028:

2029:                                       2029:

2030:                                       2030:

Teilhaushalt:

400

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