Änderungsantrag zu: 1185/2025 BV Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart

Wir beantragen:

  • Wir beantragen die Hundesteuer nicht pauschal zu erhöhen, sondern eine neue Hundesteuer zu gestalten, die adoptierte Hunde aus Tierheimen und deutschen Vereinen 50% des neuen Regelsatzes und die illegale Zucht belastet.
  • Der Hundesteuersatz für Hunde aus dem Stuttgarter Tierheim soll bei 25% des neuen Regelsatzes (36 Euro) liegen. Damit soll ein Anreiz gesetzt werden, Hunde aus dem Stuttgarter Tierheim zu adoptieren.

 Begründung:

Die Hundesteuer soll im Doppelhaushalt 2026/27 pauschal erhöht werden, weil sie zu lange nicht erhöht wurde und die Stadt sparen soll. Diese pauschale Erhöhung würde viele versteckten Kosten mit sich bringen. Stuttgart ist bereits eine teure Stadt und beherbergt vergleichsweise wenig Hunde im Großstadtvergleich (Dog Happiness Index 2024).

Wie wir bereits in der Corona-Pandemie beobachten konnten, ist die Hürde für viele Hundehalter*innen ihre Tiere wieder ins Tierheim zu geben keine hohe.
Sollten sich Halter*innen dazu entscheiden aufgrund finanzieller Probleme ihren Hund ins Tierheim zu geben, würde das bereits unterfinanzierte Stuttgarter Tierheim keine Chance haben diese aufzunehmen. Andere Tierheime oder schlimmeres könnte den Tieren drohen.

Wir möchten diese Chance nutzen und die Hundesteuer gänzlich neu denken:
Die illegale Welpenzucht in Kellern und Hinterhöfen lässt sich aktuell kaum kommunal eindämmen. Dennoch warten im Stuttgarter Tierheim und vielen anderen Tierheimen und Tierschutzvereinen weltweit viele Seelen, die auf die Chance für ein neues Zuhause hoffen.

Eine Erhöhung der Hundesteuer lehnen wir nicht pauschal ab, dennoch ist zu beachten, dass die Steuerzahler*innen auch etwas geboten bekommen müssen.
Wir wollen eine Hundestrategie mit passender Steuer für Stuttgart, in der nicht nur Hunde aus dem Stuttgarter Tierheim, sondern aus allen eingetragenen Tierschutzvereinen aus ganz Deutschland deutlich weniger belastet werden.
Wer ein Tier rettet, ihm eine zweite Chance bietet und den Staat, die Kommune und somit auch die Ausgaben entlastet, darf nicht gleichgesetzt werden mit Menschen, die sich einen Hund als Statussymbol, Accessoires oder sonstigen rücksichtslosen Gründen anschaffen und diese aus Qualzuchten anschaffen.

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