Einnahmeverbesserung: Anwohnerparkgebühren erhöhen – Parkraummanagement ausweiten

Wir fragen und bitten um schriftliche Antworten im Vorfeld der Ersten Lesung zum Doppelhaushalt 2026/2027:

  • Wie hoch wären die zusätzlichen Einnahmen, wenn die Stadt Stuttgart die Preise für Anwohner:innenparkausweise wie folgt erhöht:
  • Eine schrittweise Einführung des Tübinger Modells über einen Zeitraum von drei Jahren ab Januar 2026.
  • Wie lange würde es dauern, bis stadtweit ein Parkraummanagement umgesetzt werden kann unter Berücksichtigung der neuen Möglichkeiten nach der novellierten Straßenverkehrsordnung (StVO)?

Begründung:

30,70 Euro – das war lange Zeit der gesetzlich vorgeschriebene Betrag der die Obergrenze für einen Anwohner*innenparkausweis pro Jahr fällig war. Zwischenzeitlich gibt es eine neue Gesetzeslage, die es den Städten und Gemeinden erlaubt, deutlich höhere Parkgebühren zu erheben. Die Stadt Tübingen hat mit Wirkung zum Dezember 2024 beschlossen, die Jahresgebühr für einen Anwohner:innenparkausweis auf 240 Euro zu erhöhen. Schwere Fahrzeuge (z.B. SUV) zahlen in Tübingen 300 Euro). Inhaber*innen von BonusCard bezahlen jeweils 50% weniger. Im Gegenzug bezuschusst die Stadt Tübingen alle Bewhoner:innen, die ein Deutschlandticket haben mit monatlich 15 Euro. Busse im Stadtgebiet Tübingen fahren Samstags immer kostenlos – damit setzt die Stadt ein Zeichen für eine soziale und ökologische Verkehrswende.

Zudem wollen wir wissen, wie lange es dauert, bis das Parkraummanagement stadtweit umgesetzt werden kann. Nach der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Anforderungen für das Anwohnerparken gesunken – damit sollte eine Ausweitung des Parkraummanagement auf die gesamte Stadt zügiger vonstatten gehen

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