Wir beantragen, die LBBW berichtet im übernächsten zuständigen Ausschuss über folgende Fragen:
- Welche Konsequenzen hat die LBBW aus dem Cum-Ex-Skandal gezogen?
- Wie stellt die LBBW sicher, dass systematische Steuerhinterziehung in der Bank und ihrer Beteiligungen zukünftig ausgeschlossen werden kann?
- Kann die LBBW ausschließen, dass seit Juni 2009 keinerlei Strukturen für illegale Geschäfte mehr in ihrem Hause existieren?
Begründung:
„Eine Bank, deren Träger die öffentlich-rechtlichen Sparkassen, ein Bundesland und eine Kommune sind, betrügt aus Profitgier den Staat“. Das sind die ersten Sätze eines Kommentars aus der Frankfurter Allgemeinen (FAZ) vom 17. Juli 2025. Der Hintergrund der Berichterstattung ist, eine erste Anklage gegen ehemalige Mitarbeiter der LBBW im Zuge des „größten Steuerskandal Deutschlands“ (FAZ vom 17. Juli 2025) erhoben wurde. „Die Anklage hat das Potenzial, eine politische Bombe im Südwesten zu werden“, kommentiert die FAZ. Die LBBW, die zu rund 19 Prozent in städtischer Hand ist, hat sich im Zuge des Cum-Ex-Skandals in den Jahren 2007 und 2008 an illegalen Aktivitäten beteiligt. Der Gesamtschaden des Skandals liegt in dem Zeitraum des Jahres 2000 bis 2020 bei 28,5 Milliarden Euro. Die LBBW hat bei ihrem Raubzug durch die Staatskasse allein 200 Millionen Euro erbeutet – und aus Angst vor dem langen Arm der Justiz an die Steuerbehörden zurückgezahlt. Der Bank selbst sind die Vorwürfe noch nicht einmal eine schmallippige Erklärung gegenüber der Öffentlichkeit wert: wer auf der Webseite der LBBW bei den Pressemitteilungen Cum-Ex eingibt bekommt keinen relevanten Treffer. Die Geheimnistuerei über systematischen, vorsätzlichen Steuerbetrug kann aus unserer Sicht nicht so stehen bleiben, sondern die Konsequenzen müssen öffentlich diskutiert werden.
Die LBBW hat 2013, auf Grund der Presseberichterstattung „intensiv untersucht, ob es Anhaltspunkte für zweifelhafte Geschäfte rund um Dividendenstichtage gib“, wie die Stutgarter Verwaltungsspitze am 3. Juli 2017 auf einen Antrag unserer Fraktionsgemeinschaft („Ist die LBBW in kriminelle Cum-Cum und Cum-Ex-Geschäfte involviert? (Antrag Nr. 169/2017 vom 9. Juni 2017). Der Zeitraum der Betrügereien der LBBW lag zwischen 2007 und Mai 2009, so die Antwort der Stuttgarter Stadtverwaltung von damals.
Auf einen weiteren Antrag unserer Fraktion vom 26. April 2024 („Stuttgarter LBBW muss sich zu Vorwürfen zu Cum-Ex-Steuervergehen erklären“ (Antrag Nr. 13672024) äußerte sich die Verwaltungsspitze und die LBBW bislang einfach gar nicht. Das Thema hat sich jedoch nicht durch Zeitablauf erledigt – sondern 16 Jahre später erhebt die Staatsanwaltschaft nun Anklage.
Für uns stellt sich die Frage, was die LBBW aus den kriminellen Machenschaften gelernt hat. Gibt es mittlerweile wirksame Mechanismen und Strukturen die verhindern, dass die Bank in kriminelle Aktivitäten verstrickt? Wie genau sehen solche Mechanismen oder Strukturen aus? Zudem sehen wir die Notwendigkeit, dass sich die LBBW öffentlich erklärt und darlegt, ob sie ausschließen kann, dass seit Juni 2009 keinerlei illegalen und / oder kriminellen Aktivitäten mehr in der Bank unternommen wurden. Wir erwarten eine zeitnahe Berichterstattung der LBBW – dieser Skandal darf nicht durch Untätigkeit ausgesessen werden.