Wohnraum schaffen für Menschen mit mittlerem Einkommen Änderungsantrag zur Neufassung des kommunalen Förderprogramms „Schaffung von Wohnraum zur Miete“ Beschlussvorlage – 0256/2025

Wir beantragen:

Die „Richtlinien für die kommunale Förderung zur Schaffung von Wohnraum zur Miete“ werden folgendermaßen geändert:

  1. Zukünftige Mieter*innen müssen auch weiterhin durch eine Bescheinigung die Einhaltung der Einkommensgrenze, die in den Richtlinien zu „Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher“ (MME) stehen, nachweisen.
  2. Die aktuell gültige zehnjährige Bindungsdauer auf die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete (OVM) kann folgend verlängert werden:
    1. Fünfzehnjährige Bindungsdauer auf die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete (OVM) mit entsprechender Erhöhung der Förderung.
    2. Zwanzigjährige Bindungsdauer auf die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete (OVM) mit entsprechender Erhöhung der Förderung.
    3. Dreißigjährige Bindungsdauer auf die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete (OVM) mit entsprechender Erhöhung der Förderung.

Begründung:

Stuttgart braucht dringend bezahlbaren Mietwohnraum für Menschen mit geringem Einkommen. Das Förderprogramm „Schaffung von Wohnraum zur Miete“ kann ein Baustein dabei sein.

Es ist besonders wichtig, wie dieses Förderprogramm ausgestaltet ist. Die Stadt sollte nur ein Förderprogramm machen, bei dem die Wohnungen für die Menschen zur Verfügung stehen, die sich die aktuellen Mieten in Stuttgart nicht leisten können. Dazu gehören inzwischen auch Menschen mit mittlerem Einkommen. Damit diese sich auch dauerhaft die Wohnung, in die sie einziehen, leisten können, sind längere Bindungsdauern der Mieten ein wichtiger Baustein.

Teilen