Wir fragen und bitten nach § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart um unverzügliche schriftliche Antworten auf folgende Fragen:
- Wie hoch waren die Kosten für die Stadt Stuttgart für das Klageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Sachen §23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)?
- Wie hoch waren die Kosten für die Gutachterliche Stellungnahme für das Klageverfahren?
- Wie hoch waren die Kosten für externe juristische Beratung in dem Verfahren um §23 AEG?
- Wie viele Arbeitsstunden fielen innerhalb der Verwaltung für das Klageverfahren in Sachen §23 AEG an und wie hoch werden die Kosten hierfür beziffert?
Verfahrenshinweis nach §27 Abs 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderats: „Sofern die Unterrichtung nicht innerhalb von 4 Wochen erfolgen kann, soll innerhalb dieses Vierwochenzeitraums von dem*der inhaltlich zuständigen (Ober-) Bürgermeister*in oder Referenten eine Zwischennachricht erteilt werden, die auch die zur abschließenden Beantwortung voraussichtlich erforderliche Zeitspanne angibt“.
Begründung:
Der §23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) wurde in den letzten Jahren gleich zweimal geändert. Die Rechtsnorm definiert die Freistellung von Bahnbetriebszwecken und deren Voraussetzungen. Bei der vorletzten Änderung wurden die Anforderungen deutlich erhöht, sodass die Mehrheit des Stuttgarter Gemeinderats und die Verwaltungsspitze die Sorge hatten, dass das Gleisvorfeld nach einer Inbetriebnahme von Stuttgart 21 gar nicht bebauen zu können. Dass dies auf absehbare Zeit unabhängig von §23 AEG so oder so nicht möglich ist, steht auf einem anderen Blatt. Jedenfalls entschied sich die Mehrheit des Gemeinderats und die Verwaltungsspitze, gegen die damals gültige Fassung des §23 AEG vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Hierfür wurde Ende 2024 Klage erhoben, ein externes Anwaltsbüro beauftragt, eine Gutachterliche Stellungnahme in Auftrag gegeben und die Klage schließlich vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber den §23 AEG aber erneut geändert, womit der Gegenstand der Klage der Stadt vor dem Bundesverfassungsgericht in gewisser Weise obsolet geworden ist. Damit hat die Stadt jetzt finanzielle und personelle Ressourcen in ein Klageverfahren gesteckt, welches am 4. Dezember 2025 vom Gemeinderat für erledigt erklärt wurde (Vorlage: 0315/2024 BV).
Was bleibt, sind die Kosten für die Klage: Das externe Anwaltsbüro wird Rechnungen stellen, die gutachterliche Stellungnahme hat Geld gekostet und die Verwaltungsspitze hat viel Zeit und Mühe in ein Projekt gesteckt, was der Stadt rein gar nichts gebracht hat. Aus unserer Sicht hat die Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, wie hoch die Kosten für diese Klage waren, aus der am Ende nichts geworden ist.



