Mit der erneuten Änderung des Paragraphen 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) durch den Deutschen Bundestag, sind nach Einschätzung der Fraktion Die Linke SÖS Plus die Weichen für eine für den Schienenverkehrsknoten Stuttgart schädliche Bebauung des Rosensteinquartiers keineswegs gestellt.
„Es zeigt sich einmal mehr, dass Stuttgart 21 schlicht grottenschlecht geplant ist. Der Bundesgesetzgeber muss einmal mehr tätig werden, um eine Bebauung theoretisch zu ermöglichen,“ kritisiert Fraktionssprecher Hannes Rockenbauch (SÖS).
„Alle, die jetzt nach der Entscheidung des Bundestags in Feierlaune verfallen sei gesagt: es wird sich zeigen, dass auch weiterhin ein Verkehrsbedürfnis für das Gleisvorfeld besteht. Die Bebauung des Rosensteinquartiers wird auch nach der Gesetzesänderung nicht umgesetzt werden können,“ sagt Fraktionssprecherin Johanna Tiarks (Die Linke). „Die durchgehende Führung der Gäubahn zum Hauptbahnhof ist einschlägig ein Verkehrsbedürfnis, welches eine Bebauung des Gleisvorfelds für die nächsten Jahre verhindert. Und als Ausweichstrecke für eine gesperrte S-Bahn-Stammstrecke ist die Gäubahn ebenfalls unverzichtbar“, so Rockenbauch weiter. „Wir brauchen eine oberirdische Ergänzungsstation auf Dauer – diese ist bisher an den politischen Mehrheiten und den Immobilieninteressen in der Stadt gescheitert“, sagt Hannes Rockenbauch.
„Für die Bebauungswünsche des Rosensteinviertels war es für die Mehrheiten im Gemeinderat offenkundig nicht gewichtig, dass Gründe des Klimaschutzes, des Artenschutzes und der Klimaanpassung einer Bebauung des Gleisvorfelds entgegenstehen“, betont Rockenbauch. „Spätestens mit der Inbetriebnahme des unterirdischen Tiefbahnhofs wird sich in der Praxis zeigen, dass die Leistungsfähigkeit unten nicht ausreicht. Deshalb wird der Stuttgarter Bahnknoten dauerhaft oberirdische Gleise benötigen,“ konstatiert Hannes Rockenbauch.
Was wird jetzt aus der Klage der Stadt?
„Mit der Gesetzesänderung stellt sich die Frage, was mit der Klage der Stadt Stuttgart vor dem Bundesverfassungsgericht passiert. Hat die Stadt da jetzt Tausende Euro in juristische Gutachten verplämpert? Wir erwarten, dass der Oberbürgermeister dazu Stellung bezieht und dem Gemeinderat die Kostentransparenz darlegt“, so Johanna Tiarks abschließend.